Die Kammer schliesst sich diesen Überlegungen mit folgenden Ergänzungen und Präzisierungen an: Tatsächlich war von Anfang an klar, was die Vertragsparteien wollten: Übertragung des Eigentums an den beiden Miteigentumsanteilen an den Grundstücken ________ und ________ von G.________ an die H.________(Aktiengesellschaft) gegen Bezahlung von CHF 2 Mio. Dies deckt sich mit dem im Dezember 2015 an der Generalversammlung der H.________(Aktiengesellschaft) gefassten Beschluss (pag. 453) und ergibt sich bereits aus den Vertragsentwürfen vom 5. Juli 2016 (pag. 294) und 19. September 2016 (pag.