Am 11. November 2016 verstarb G.________ Nach gleichentags erfolgter Anmeldung des Vertrags vom 10. November 2016 meldete das Grundbuchamt L.________ die Handänderung dem Strafkläger sowie den anderen Vorkaufsberechtigten. Der Strafkläger übte in der Folge sein Vorkaufsrecht auch tatsächlich aus. Diese Angelegenheit wurde unter den Parteien indessen geregelt.