Der Miteigentumsanteil an der Liegenschaft ________ wurde nunmehr zum Preis von CHF 2 Mio. an die H.________(Aktiengesellschaft) verkauft, wobei zur Tilgung dieses Kaufpreises wiederum unter anderem verschiedene Schuldübernahmen sowie insbesondere die Verrechnung mit dem erwähnten Darlehen von G.________ gegenüber der H.________(Aktiengesellschaft) vereinbart wurden. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zufolge des sich verschlechternden Zustandes von G.________ wurden die Änderungen nicht mehr mit dieser besprochen und kurzfristig der Verurkundungstermin vom 10. November 2016 vereinbart. Am 11. November 2016 verstarb G.______