6 nicht vorliege (pag. 628, Z. 6 ff.), was jedoch für die Beurteilung letztlich ohne Belang ist. Man verblieb jedenfalls so, dass der Kaufvertrag wie vorbereitet unterschrieben, jedoch nicht für den Drittverkehr freigegeben werde, damit der Beschuldigte 1 Abklärungen tätigen und gegebenenfalls noch Änderungen vorgenommen werden konnten. Im Hinblick auf allfällige Änderungen unterzeichnete G.________ eine vom Beschuldigten 1 vorbereitete Spezialvollmacht zugunsten der Angestellten K.__