) realisierte der Beschuldigte 1 beim Vorlesen des Vertrages, dass aufgrund der Baurechtssituation noch Vorkaufsrechte der baurechtsbelasteten Grundstückseigentümer am Grundstück ________ bestanden, und machte die Vertragsparteien darauf aufmerksam. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung korrigierte er diese Aussagen dahingehend, dass ihm das Problem bereits vorher bewusst gewesen sei, er jedoch bei der Verurkundung festgestellt habe, dass die Verzichtserklärung