___ einen Kaufpreis von CHF 1,75 Mio. und für den Miteigentumsanteil an der Einstellhalle ________ einen Kaufpreis von CHF 250'000.00 vor. Der Kaufpreis betrug damit insgesamt CHF 2 Mio. Zur Tilgung dieses Kaufpreises wurden unter anderem verschiedene Schuldübernahmen sowie insbesondere die Verrechnung mit dem erwähnten Darlehen von G.________ gegenüber der H.________(Aktiengesellschaft) vereinbart. Gemäss seinen Aussagen gegenüber der Vorinstanz (pag. 493, Z. 3 ff.) realisierte der Beschuldigte 1 beim Vorlesen des Vertrages, dass aufgrund der Baurechtssituation noch Vorkaufsrechte der baurechtsbelasteten Grundstückseigentümer am Grundstück ___