_ befand sich zu diesem Zeitpunkt seit einer Woche im I.________ (Spital), nachdem sie mehrfach gestürzt war, und hatte soeben die Diagnose erhalten, dass sie an einem fortgeschrittenen Hirntumor leide. Aufgrund der Pflegedokumentation, der Aussagen von J.________ – der Tochter von G.________, die bei der Verurkundung zugegen war – sowie der Aussagen der ebenfalls anwesenden Beschuldigten ist erstellt, dass G.________ zwar gesundheitlich angeschlagen, aber voll handlungsfähig war. Der erwähnte Kaufvertrag vom 24. Oktober 2016 sah für den Miteigentumsanteil an der Liegenschaft ________ einen Kaufpreis von CHF 1,75 Mio. und für den Miteigentumsanteil an der Einstellhalle __