Ein (soweit ersichtlich) erster Entwurf wurde am 5. Juli 2016 erstellt, zwei weitere wurden am 19. September 2016 erstellt. Der Beschuldigte 1 holte im September 2016 zudem bei den übrigen Miteigentümern der fraglichen Grundstücke Erklärungen ein, wonach diese auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht verzichten. Am 24. Oktober 2016 verurkundete der Beschuldigte 1 einen Kaufvertrag zwischen G.________ und der H.________(Aktiengesellschaft), handelnd durch den Beschuldigten 2, betreffend die erwähnten Miteigentumsanteile, der von den Vertragsparteien persönlich unterzeichnet wurde (Urschrift Nr. ________, pag. 136 ff.). G.________ befand sich zu diesem Zeitpunkt seit einer Woche im I.___