_ zugewiesen und der Beschuldigte liess den Notar so einen für das Baurechtsgrundstück Nr. ________ gar nicht vorhandenen Schenkungswillen der Verkäuferin in der Absicht verurkunden, gegen aussen über den wahren Willen der Parteien hinwegzutäuschen und die Geltendmachung des Vorkaufsrechts des Privatklägers zu verhindern.