Dabei wurde der ursprünglich für beide Grundstücke festgelegte Kaufpreis des von den Parteien bereits unterzeichneten Kaufvertrags vom 24.10.16 über CHF 2‘000‘000.00 – verteilt auf CHF 1‘750‘000.00 für das Grundstück Nr. ________ und CHF 250‘000.00 für das Baurechtsgrundstück Nr. ________ – im neuen Vertrag nur noch dem Grundstück Nr. ________ zugewiesen und der Beschuldigte liess den Notar so einen für das Baurechtsgrundstück Nr. __