, unterstützte er den Vorschlag von A.________, als Ersatz für den reinen Kaufvertrag einen gemischten Kauf-/Schenkungsvertrag auszuarbeiten, der die Schenkung des [recte] Baurechtsgrundstücks Nr. ________ vorsah, sodass mit Blick auf die Vorkaufsfälle gemäss Art. 682 ZGB das Eintreten eines Vorkaufsfalls vermieden und so das Vorkaufsrecht des Privatklägers umgangen werden können sollte. Dabei wurde der ursprünglich für beide Grundstücke festgelegte Kaufpreis des von den Parteien bereits unterzeichneten Kaufvertrags vom 24.10.16 über CHF 2‘000‘000.00 – verteilt auf CHF 1‘750‘000.00 für das Grundstück Nr. ______