Demgegenüber wird dem Beschuldigten 2 gemäss Anklageschrift vom 7. Januar 2019 (pag. 437 f.) vorgeworfen, er habe sich am 10. November 2016 in O.________ der Urkundenfälschung im Amt, evtl. der Gehilfenschaft dazu, evtl. der Urkundenfälschung gemeinsam mit dem Beschuldigten 1, evtl. zu dessen Unterstützung, wie folgt schuldig gemacht: Der Beschuldigte gab A.________ im Sommer 2016 als Einzelzeichnungsberechtigter der H.________(Aktiengesellschaft) und mit dem Einverständnis von G.________ den Auftrag, einen Kaufvertrag zu erstellen, mit welchem das Eigentum an den [recte] Miteigentumsanteilen betreffend die Grundstücke __