(Aktiengesellschaft), übertragen werden sollte. Als ihm im Rahmen der Abklärungen zu den zivilrechtlichen Folgen dieses Verkaufes klar wurde, dass der Verkauf des [recte] Baurechtsgrundstücks (Nr. ________) für den Privatkläger einen Vorkaufsfall zulasten der Käuferin auslösen würde, schlug er den Vertragsparteien als Ersatz für den reinen Kaufvertrag einen gemischten Kauf-/Schenkungsvertrag vor, der die Schenkung des [recte] Baurechtsgrundstücks vorsah, sodass mit Blick auf die Vorkaufsfälle gemäss Art. 682 ZGB das Eintreten eines Vorkaufsfalls vermieden und so das Vorkaufsrecht des Privatklägers umgangen werden können sollte.