_, der Urkundenfälschung im Amt, begangen am 10. November 2016 in O.________, schuldig erklärt und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 96 Tagessätzen à CHF 190.00, ausmachend CHF 18'240.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt (pag. 517, Ziff. B.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die Vorinstanz sprach des Weiteren eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 4'560.00 aus und setzte die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 24 Tage fest (pag. 517, Ziff. B.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).