Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin I.________ für die amtliche Verteidigung von H.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 527.20. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend verbessert haben. 88 E. 1. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers A.________ gegen E.________ wird abgewiesen.