4. Weiter verfügt wurde, dass die Löschung des von H.________ erstellten DNA-Profils (PCN ________) durch das zuständige Bundesamt keine Zustimmung braucht (Art. 16 Abs. 1 Bst. c DNA-ProfilG [Bst. E/Ziff. III/5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs]). 5. Weiter verfügt wurde, dass die Löschung der erhobenen biometrischenerkennungsdienstlichen Daten von H.________ durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst keine Zustimmung braucht (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer-erkennungsdienstlicher Daten [Bst. E/Ziff. III/8 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs]). II.