Es wird - auch unter Hinweis auf den Beschluss vom 18. März 2021 - festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 31. Oktober 2019 in Bezug auf H.________ in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. H.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen am ________ 2015 in Biel, z.N. von A.________, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 10'511.00 an den Kan-