__ zurückzuerstatten hat, sobald sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend verbessert haben; sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 7'997.90 an E.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren. 86 II. 1. Die Entschädigung des ehemaligen amtlichen Verteidigers von E.________, Rechtsanwalt G.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: