und gestützt darauf sowie in Anwendung der Artikel 24 Abs. 1, 40, 47, 111 aStGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO 84 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'511.00. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'000.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Fürsprecher Dr. D.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: