Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 31. Oktober 2019 in Bezug auf A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, angeblich begangen am 27. Juni 2015 am Grenzübergang Deutschland-Schweiz, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (Bst. A/Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).