Weiter dauerte die oberinstanzliche Hauptverhandlung, inklusive Urteilseröffnung, weniger lang als von Fürsprecher Dr. D.________ in der Kostennote angenommen, weshalb der hierfür ausgewiesene Aufwand von 18 Stunden um vier Stunden gekürzt wird. Insgesamt wird der geltend gemachte Aufwand von Fürsprecher Dr. D.________ somit um fünf Stunden gekürzt. Die in der Kostennote ausgewiesenen Auslagen sind nicht zu beanstanden. Fürsprecher Dr. D.________ wird für die amtliche Verteidigung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren somit für einen Aufwand von 32 Stunden und Auslagen in der Höhe von total CHF 149.60, zuzüglich Mehrwertsteuer, mit CHF 7'053.90 entschädigt.