79 Die von Fürsprecher Dr. D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ eingereichte Kostennote, datierend vom 31. März 2021 (pag. 1605 ff.), erscheint aus denselben Gründen wie diejenige von Rechtsanwalt B.________ zu hoch. Der von ihm für das «Aktenstudium (insbes. Studium Begründung 1. Instanz)» geltend gemachte Aufwand von fünf Stunden wird – entsprechend der bei Rechtsanwalt B.________ vorgenommenen Kürzung – um eine Stunde gekürzt. Weiter dauerte die oberinstanzliche Hauptverhandlung, inklusive Urteilseröffnung, weniger lang als von Fürsprecher Dr. D._____