Kürze des fraglichen Videos – der relevante, auf dem Video erkennbare Ausschnitt dauert maximal drei Minuten – zu lang und wird deshalb um eine Stunde gekürzt. Schliesslich dauerte die oberinstanzliche Urteilseröffnung nicht wie von Rechtsanwalt B.________ in der Kostennote vermutet zweieinhalb Stunden, sondern nur eine Stunde, weshalb dieser Posten um eineinhalb Stunden gekürzt wird. Die geltend gemachten Auslagen geben hingegen zu keinen Beanstandungen Anlass. Rechtsanwalt B.________ wird somit durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung von A.____