Die in der Kostennote für das Studium einer Verfügung der Vorinstanz und der erstinstanzlichen Urteilsbegründung sowie der Verfahrensakten etc. am 16. April 2020 und am 14. März 2021 gesamthaft ausgewiesenen fünf Stunden werden um eine Stunde gekürzt. Weiter scheint der für die Sichtung und Bearbeitung des Videos geltend gemachte Aufwand von zwei Stunden in Anbetracht der Länge resp. Kürze des fraglichen Videos – der relevante, auf dem Video erkennbare Ausschnitt dauert maximal drei Minuten – zu lang und wird deshalb um eine Stunde gekürzt.