In oberer Instanz Die im oberinstanzlichen Verfahren von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit Schreiben vom 30. März 2021 eingereichte Honorarnote (pag. 1599 ff.) erscheint der Kammer mit Blick auf den gebotenen Zeitaufwand, die Schwierigkeit des Prozesses und den Aktenumfang zu hoch. Die in der Kostennote für das Studium einer Verfügung der Vorinstanz und der erstinstanzlichen Urteilsbegründung sowie der Verfahrensakten etc. am 16. April 2020 und am 14. März 2021 gesamthaft ausgewiesenen fünf Stunden werden um eine Stunde gekürzt.