Eine solidarische Haftung – wie sie von E.________ verlangt wurde – erscheint nach Auffassung des Gerichts nicht offensichtlich gerechtfertigt (aber auch nicht ausgeschlossen), nachdem die Tat von C.________ auf eine einfache Körperverletzung und jene von A.________ auf eine Tötung ausgerichtet war. Die vollständige Beurteilung des Zivilanspruchs an der Hauptverhandlung wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden gewesen und hätte zu einer weiteren Verzögerung des Strafverfahrens geführt. Weiter kann der Streitwert der Zivilforderungen nicht mehr als gering bezeichnet werden. Die Zivilklagen von E.________ gegen A.__