75 gutzuheissen und für die vollständige Beurteilung auf den Zivilweg zu verweisen (pag. 1581 f. bzw. pag. 1589 f.). Zur Begründung liess er ausführen, als Schadenersatzposten sei insbesondere sein materieller Schaden zu berücksichtigen, d.h. sein Lohnausfall beim M.________ Club und seine Kosten für den internationalen AO.________-Kurs, den er aufgrund der Beinverletzung nicht habe besuchen können.