Fazit Täterkomponenten Insgesamt sind die Täterkomponenten somit neutral zu werten. 20.4 Konkretes Strafmass und Strafvollzug Unter Berücksichtigung der massgeblichen Tat- und Täterkomponenten resultiert somit eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Gewährung des bedingten oder teilbedingten Strafvollzugs kommt aufgrund der Strafhöhe auch bei C.________ nicht in Betracht. 20.5 Fazit C.________ ist somit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Jahren zu verurteilen. 73 V. Zivilpunkt