20.3.2 Verhalten nach der Tat und im Verfahren C.________ ist weder geständig noch zeigt sie Einsicht und/oder Reue. All diese Faktoren können ihr jedoch nicht angelastet werden. 20.3.3 Strafempfindlichkeit C.________ würde durch eine freiheitsentziehende Strafe ihren Arbeitsplatz resp. ihre Ausbildungsstelle im AL.________ in AM.________ (Ort) verlieren, was nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung – wie die Vorinstanz zutreffend erwog – indessen hinzunehmen ist und keine besondere Strafempfindlichkeit begründet. 20.3.4 Fazit Täterkomponenten Insgesamt sind die Täterkomponenten somit neutral zu werten.