Nun ist sie im ersten Praxissemester im AL.________ in AM.________ (Ort), welches ihr sehr gut gefällt. Ihr Ehemann, den sie im Februar 2016 kennengelernt und im April 2016 geheiratet hat, lebt seit dem Jahr 2017 in der Schweiz und arbeitet als AN.________. Gemäss eigenen Angaben verdient C.________ monatlich CHF 1'000.00 (netto), während ihr Ehemann ein Nettoeinkommen von CHF 4'200.00 haben soll (zum Ganzen pag. 1463 ff. und pag. 1543 Z. 1 ff.). Am 17. Februar 2012 wurde C.________ wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt (pag.