Verwerflichkeit des Handelns C.________'s Anstiftungshandlungen bestanden in mindestens zwei Telefonanrufen an A.________. Verglichen mit anderen Fällen wiegt C.________'s Verschulden in Bezug auf die Anstiftungshandlungen damit leicht; sie musste nicht wahnsinnig viel Energie aufwenden, um A.________ dazu zu bringen, ihrer Aufforderung nachzukommen. Zudem hat sie die Anstiftung nicht von langer Hand geplant. Verschuldenserhöhend ist indessen zu berücksichtigen, dass C.________ sehr perfide handelte, indem sie sich A.________'s Abhängigkeit und Liebe ihr gegenüber schamlos zu Nutze machte.