Fazit Täterkomponenten Zusammengefasst wirken sich die Täterkomponenten weder zu Gunsten noch zu Lasten von A.________ aus. 19.4 Konkretes Strafmass und Strafvollzug Unter Berücksichtigung sämtlicher für die Strafzumessung relevanter Kriterien erscheint der Kammer – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren angemessen. Der bedingte oder teilbedingte Strafvollzug stehen aufgrund der Strafhöhe ausser Frage. 19.5 Anrechnung Untersuchungs- und Sicherheitshaft / vorzeitiger Strafantritt Wie die Vorinstanz korrekt feststellte, befand sich A._____