Auch der aktuelle Führungsbericht über A.________ von der Justizvollzugsanstalt AH.________ (Ort) (pag. 1457 ff.) fiel sehr positiv aus. Dies ist lobenswert, führt aber zu keiner Strafreduktion. Im Verfahren verhielt sich A.________ zumindest nach seiner Festnahme im August 2018 kooperativ und anständig, was indessen erwartet werden kann und sich ebenfalls nicht zu seinen Gunsten auswirkt. Insgesamt ist A.________'s Verhalten nach der Tat und im Verfahren somit neutral zu werten. 19.3.3 Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht auszumachen. 19.3.4 Fazit Täterkomponenten