__ tatsächlich etwas Verwerfliches gegen und/oder über C.________ gesagt hatte. Sein Handeln erweist sich damit als rücksichtslos und zeugt von erheblicher krimineller Energie. Fazit Hätte A.________ E.________ tödlich verletzt, wäre die objektive Tatschwere – mit Blick auf den Strafrahmen von bis zu 20 Jahren – als im unteren Bereich von mittelschwer zu qualifizieren und läge beim hypothetisch vollendeten Delikt bei einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. 19.2.2 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) Willensrichtung und Beweggründe A.__