Als er vom M.________ Club Richtung N.________ (Lokalität) rannte, nahm er das Messer sodann hervor und führte im Rahmen der anschliessenden tätlichen und dynamischen Auseinandersetzung damit Stichbewegungen gegen E.________'s Bauchbereich aus. A.________ wirkte somit in einer unkontrollierbaren Situation mit einem Küchenmesser gegen einen äusserst verletzlichen Bereich des Körpers, was in keiner Art nachvollziehbar ist und von einer gewissen Skrupellosigkeit zeugt.