_ hat mit seiner Vorgehensweise das höchste Rechtsgut massiv gefährdet. Dass der Erfolg – E.________'s Tod – nicht eingetreten ist und sich E.________ insbesondere aufgrund der letztendlich entstandenen Stichverletzung am linken Oberschenkel zu keinem Zeitpunkt in unmittelbarer Lebensgefahr befunden hat, ist lediglich dem Glück zu verdanken, dass A.________ keine grösseren, das Bein versorgende Blutgefässe getroffen hat. Laut dem Gutachten des IRM verlaufen diese nämlich in der Nähe der Einstichstelle und eine Stichverletzung in diesem Bereich könnte potenziell lebensgefährlich sein (pag. 240). Art und Weise des Vorgehens /