(Lokalität) nachgerannt sei (vgl. pag. 1568), kann ihr nicht gefolgt werden. A.________ hat E.________ vor dem M.________ Club angekündigt, ein Messer dabei zu haben und ihn damit schneiden bzw. töten zu wollen. E.________ musste daher sowie aufgrund der angespannten Situation zwischen ihm und A.________ – wie die Vorinstanz zu Recht erwog – damit rechnen, dass A.________ ihn mit dem Messer angreifen wird, sobald er dieses hervorgenommen hatte. Er war folglich nicht verpflichtet zuzuwarten, bis resp. dass A.________ mit dem Messer auf ihn zukommen würde, sondern durfte den unmittelbar drohenden, rechtswidrigen Angriff abwehren.