Er wurde von A.________ mit einem Messer bedroht bzw. angegriffen und setzte sich dagegen mit körperlicher Gewalt zur Wehr. Auf E.________'s Seite stand somit das Rechtsgut Leben auf dem Spiel, wohingegen bei A.________ die körperliche Unversehrtheit bedroht war. An der Verhältnismässigkeit von E.________'s Abwehrhandlung ändern auch die Umstände, dass er A.________ körperlich überlegen war und über Kampfsporterfahrung verfügte sowie auf die Unterstützung seiner herbeigeeilten Arbeitskollegen H.________ und AA.________ hoffen konnte, nichts. Schliesslich war A.____