64 A.________ war aggressiv und wollte E.________ töten – musste E.________ damit rechnen, dass A.________ bei jeder sich bietenden Gelegenheit wieder zustechen und ferner selbst dann noch eine Gefahr darstellen könnte, wenn das Messer bereits auf den Boden gefallen wäre, hätte er womöglich doch wieder danach greifen können. E.________ wehrte sich u.a. mit dem bereits mehrmals erwähnten Faustschlag somit gegen einen unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff. Seine Abwehrhandlung war angemessen. Er wurde von A._____