Subsidiarität meint deshalb nicht das mildeste Mittel überhaupt, sondern das mildeste Mittel bei gleicher Effektivität. Die Entscheidung über das subsidiäre, d. h. erforderliche Mittel kann nur aufgrund der konkreten Umstände vorgenommen werden. Dabei sind auch subjektive Faktoren zu berücksichtigen: Personen, Örtlichkeit, Art und Mittel des Angriffs, Fertigkeiten des Verteidigers, zur Verfügung stehende Möglichkeiten etc. sind von Bedeutung. Die Notwehr selbst ist nicht subsidiär, d. h. sie tritt nicht hinter andere, nicht der Abwehr dienende Mittel zurück, d. h. der Angegriffene braucht unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität nicht zu fliehen.