15 StGB in Bezug auf die Umstände beurteilt werden. Massgeblich sind unter dem Aspekt der Proportionalität somit die Schwere des Angriffs, die bedrohten Rechtsgüter, die Art der Abwehrmittel. Subsidiär ist die Abwehr, wenn das mildeste unter denjenigen Abwehrmittel angewandt wird, die den Angriff mit Sicherheit sofort beenden. Das kann auch ein recht massives Mittel sein, wenn keine anderen gleich sicher und schnell wirkenden Mittel zur Verfügung stehen. Subsidiarität meint deshalb nicht das mildeste Mittel überhaupt, sondern das mildeste Mittel bei gleicher Effektivität.