Die körperliche Integrität ist dann im Sinne einer Körperverletzung beeinträchtigt, wenn innere oder äussere Verletzungen oder Schädigungen zugefügt wurden, die mindestens eine gewisse Behandlung und Heilungszeit erfordern, auch wenn sie unkompliziert sind und verhältnismässig rasch und problemlos ausheilen. Als Beispiele für einfache Körperverletzungen werden genannt: Knochenbrüche, Hirnerschütterungen, Quetschungen mit Blutergüssen und Schürfungen, sofern sie um einiges über blosse Kratzer hinausgehen. Auf blos-