16. Betreffend E.________ 16.1 Einfache Körperverletzung / Notwehr? 16.1.1 Theoretische Grundlagen Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer [als in Art. 122 aStGB] umschriebener Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, macht sich der einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 aStGB schuldig. Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren (Art. 15 aStGB).