__ die Tat ausführt, ansonsten hätte sie ihn am fraglichen Abend nicht mindestens ein zweites Mal angerufen und ihn in diesem Telefonat noch mehr provoziert sowie gegen E.________ «aufgestachelt», sondern es vielmehr beim ersten Anruf bewenden lassen, die Vorwürfe gegenüber E.________ zurückgenommen und/oder diesen gewarnt, dass A.________ womöglich wutentbrannt und allenfalls bewaffnet bei ihm auftauchen wird. Aus den hiervor erwähnten Gründen war ihr schliesslich klar, dass ihre Aufforderung, gepaart mit ihren Provokationen, A.________'s Tatent-