1071 Z. 25 ff.). Seiner Meinung nach hätten sie bis zu dem Zeitpunkt, als sie A.________ «am Boden hatten», einen guten Job gemacht, und wäre es bis zum Eintreffen der Polizei dabeigeblieben, dann wäre das «sauber» gewesen. Was anschliessend jedoch geschehen sei, habe ihm «Hühnerhaut gegeben» (zum Ganzen pag. 1071 f. Z. 42 ff.). Y.________'s Aussagen erscheinen zwar authentisch, differenziert und damit glaubhaft. Jedoch liefern sie keine sachdienlichen Hinweise bezüglich allfälliger Handlungen E.________'s.