50 A.________ dadurch die in der Anklageschrift umschriebenen Verletzungen zufügte. Weiter ist zu prüfen, wann und weshalb E.________ A.________ schlug: tat er dies, als A.________ das Messer noch in der Hand hielt und stand oder, als A.________ bereits ohne Messer in der Hand am Boden lag? Überwachungsvideo / Aussagen von A.________ Auf dem Überwachungsvideo sind keine Schläge von E.________ gegenüber A.________ sichtbar. Letzterer konnte zudem nicht angeben, von wem er wie geschlagen wurde. Aussagen von E.________ E.________ hat – wie die Vorinstanz korrekt ausführte – in der ersten Einvernahme