den erlittenen Verletzungen untermauert werden, nicht zu entkräften. Fazit In Würdigung der voranstehenden Ausführungen ist aus Sicht der Kammer gestützt auf die insoweit glaubhafte Version E.________'s, die im Wesentlichen mit den Aussagen H.________'s, AA.________'s und L.________'s und soweit möglich mit der Videoüberwachung übereinstimmt – und weder durch die Angaben Y.________'s und A.________'s entkräftet werden mag –, erwiesen, dass A.________ in der Nacht vom ________ 2015 im Rahmen der dynamischen, schnellen Auseinandersetzung vor der N.______