In der Berufungsverhandlung führte er auf Frage, was er mit dem Messer gemacht habe, zunächst ausweichend aus (pag. 1554 Z. 26 ff.): «Mit dem Messer, das ich dabeihatte? Ich habe gesagt, ich hätte ein Messer dabei. Dann haben sie mich gepackt und kurz losgelassen, dann bin ich «abgehauen» und sie kamen hinterher.». Auf Frage, was er dazu sage, dass andere Beteiligte gesagt hätten, er habe das Messer gezielt gegen E.________'s Bauch gestossen, erklärte er sodann (pag. 1554 Z. 32 ff.): «Das stimmt nicht, nein. Ich hatte das Messer die ganze Zeit parallel an meinem Arm gehalten und gegen meinen Oberschenkel gedrückt. «Der andere» hat immer versucht, meinen Arm zu heben.