___ Club geworfen worden, was erwiesenermassen nicht zutrifft. Dies macht seine Aussagen jedoch nicht unglaubhaft, handelt es sich dabei um eine – nicht das Kerngeschehen betreffende – unbeachtliche Falschannahme. Y.________ schilderte den Vorfall zudem differenziert und unterschied beispielsweise zwischen dem, was er gesehen hat und dem, was er von anderen gehört hat. Es kann daher grundsätzlich auf seine Angaben abgestellt werden, womit erstellt ist, dass A.________ das Messer in der Hand hielt, als er neben Y.________ vorbei zur N.________ (Lokalität) rannte. Was die Frage angeht, ob A.________ vor der N.________ (Lokalität) mit dem Messer