Die Aussagen, die L.________ gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft machte, erscheinen des Weiteren als erlebnisbasiert und ehrlich, schliesslich belastete er beispielsweise seinen Kollegen A.________, E.________ mit dem Messer gestochen zu haben. Weiter stimmen sie – abgesehen von der Örtlichkeit des Kerngeschehens und dem Umstand, dass A.________ aufgrund eines Schlags E.________'s zu Boden gegangen sein und von dort gegen E.________'s Bauch gestochen haben soll – mit der glaubhaften Version E.________'s, die im Wesentlichen von H.________ und AA.________ untermauert wird, überein.